Wissenswertes rund um die Kieferorthopädie

Die häufigsten Fragen und Antworten rund um die Kieferorthopädie und mögliche kieferorthopädische Behandlungen finden Sie hier.

Gerne informieren wir Sie auch persönlich in unserer Kieferorthopädie-Praxis in Bern!

Die Kieferorthopädie ist ein Spezialgebiet der Zahnmedizin, das sich mit der Verhütung, Erkennung und Behandlung von Fehlstellungen der Kiefer und der Zähne befasst. Zahnfehlstellungen können in jedem Alter korrigiert werden. Die dazu eingesetzten Apparaturen und Geräte werden auch als „Zahnspangen“ bezeichnet.

Alle bei kieferorthobern Neuengasse tätigen Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden haben die Ausbildung zum „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ abgeschlossen sowie den Titel „Dr. med. dent.“ erlangt. Alle sind Mitglieder der SSO (Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft). Details zur Ausbildung „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ finden Sie unter: www. swissortho.ch

Die Voraussetzung für die Ausbildung zum „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ ist ein abgeschlossenes Studium der Zahnmedizin und eine mindestens einjährige Tätigkeit als Allgemeinzahnarzt. Anschliessend folgt eine drei- oder vierjährige Spezialisierung in Kieferorthopädie an einer zahnmedizinischen Universitätsklinik (100% Anstellungsgrad). Die Berufsbezeichnung „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ wird nach einer Fachprüfung mit einem theoretischen und praktischen Teil verliehen. Dieser lange Ausbildungsweg ist nötig, um die oftmals komplexen Zahnstellungsprobleme optimal therapieren zu können. Die Kieferorthopädin oder der Kieferorthopäde ist Experte für Gesichtswachstum und Zahnentwicklung.

Details zur Ausbildung „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ finden Sie unter: www.swissortho.ch

In unserer Praxis werden sämtliche modernen Behandlungstechniken für Kinder, Jugendliche und Erwachsene angeboten:

  • Funktionskieferorthopädische Behandlungen
  • Abnehmbare oder festsitzende Apparaturen
  • Kooperationsreduzierte Distalbissbehandlungen (Herbst»-Scharnier, intermaxilläre Federn)
  • Unsichtbare Zahnspangen (linguale festsitzende Apparaturen oder Alignersysteme, www.incognito.net / www.invisalign.de / www.aligner-ortho.ch)
  • Präprothetische Kieferorthopädie und interdisziplinäre Behandlungen
  • Kombinationsbehandlungen Kieferorthopädie/Kieferchirurgie
  • Festsitzende skelettale Verankerungssysteme
  • Knirsch- und Schnarchschienen
  • Individuell angefertigter Sport- und Mundschutz

Grundsätzlich sollte eine kieferorthopädische Abklärung lieber zu früh als zu spät erfolgen.
Eine erste Beurteilung ist in gewissen Fällen bereits im Kindergartenalter sinnvoll. Erste Behandlungen können zu diesem Zeitpunkt ausnahmsweise angezeigt sein.
Idealerweise findet eine Beurteilung der Behandlungsnotwendigkeit im Alter zwischen 6 und 9 Jahren statt.
Wir beraten Sie gerne unverbindlich und besprechen mit Ihnen die Behandlungsmöglichkeiten.
Auch im Erwachsenenalter kann jederzeit eine Zahnstellungskorrektur durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Mund und Kiefer gesund und die Zähne kariesfrei sind. Die Behandlung beim Erwachsenen unterscheidet sich durch die fehlende Wachstumsdynamik der Kiefer sowie den Wunsch nach unsichtbarer Behandlung.

Die erste Sitzung dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Die Wünsche und Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten, bzw. ihrer Eltern, werden von Ihrer Kieferorthopädin oder Ihrem Kieferorthopäden aufgenommen. Wir erfassen die Problematik und besprechen diese mit Ihnen. Ebenfalls orientieren wir Sie über den Behandlungsablauf, die ungefähre Behandlungsdauer sowie – nach Möglichkeit – über die zu erwartenden Kosten. Diese Sitzung soll Ihnen bei der Entscheidung für oder gegen eine kieferorthopädische Behandlung helfen.

Diese Frage kann nicht sinnvoll mit konkreten Zahlen beantwortet werden. Zu unterschiedlich sind die Kosten für die individuellen Behandlungen. Meist kann aber anlässlich der ersten Konsultation eine erste Kostenschätzung vorgenommen werden.
Es empfiehlt sich frühzeitig, im Vorkindergartenalter, eine entsprechende Zusatzversicherung zur Krankenversicherung abzuschliessen. Diese ist nicht kostspielig und deckt bei Bedarf zumindest einen Teil der Kosten ab. In schwerwiegenden Fällen können die Grundversicherung, Invalidenversicherung oder andere Institutionen für die Behandlungskosten aufkommen. Der Kieferorthopäde oder die Kieferorthopädin muss dies routinemässig überprüfen und Sie gegebenenfalls informieren.

Grundsätzlich gibt es nur wenige echte kieferorthopädische Notfälle. Im Fall eines unvorhergesehenen Zwischenfalles mit Ihrer Zahnspange bitten wir Sie die Praxis während der Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 031 312 58 68 anzurufen.

Bei dringenden Notfällen ausserhalb der Praxisöffnungszeiten steht Ihnen der zahnmedizinische Notfalldienst der Stadt Bern unter der Nummer 031 529 60 60 zur Verfügung.